Allgemeine Geschäftsbedingungen.

1. Diese AGB gelten für alle von Katja Steinkamp übernommenen Aufträge, soweit nicht im Einzelfall schriftlich anderes vereinbart wurde. Abweichenden Formulierungen in eventuell vorliegenden AGB des Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) widerspreche ich hiermit. Meine AGB gelten als anerkannt, wenn nicht binnen 7 Tagen schriftlich widersprochen wurde. Diese AGB sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen.

2. „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind sämtliche Werke von Katja Steinkamp gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen (z. B. Abzug, Negativ, digitale Daten). Bei Eingriff in die Daten ohne vorherige Absprache mit Katja Steinkamp liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Es kann Schadensersatz seitens Katja Steinkamp verlangt werden.

3. Im Angebot ist nur enthalten, was bei Auftragserteilung besprochen wurde. Alle Mehrkosten durch Auftragserweiterungen werden zusätzlich belastet.

4. Alle Waren und Bildrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von Katja Steinkamp. In der Regel wird die vollbrachte Dienstleistung nach dem Shootingtag in Rechnung gestellt. Erst nachdem die vollständige Rechnung beglichen ist, werden die fertigen, finalen Bilder dem Kunden ausgehändigt.

5. Bei allen erstellten Aufnahmen kann Katja Steinkamp gegen einen Aufpreis ein uneingeschränktes Nutzungsrecht einräumen. Die Einräumung des Nutzungsrechts bedeutet jedoch nicht zugleich, dass sie dem Auftraggeber unentgeltlich geeignete Vorlagen (Roh- oder Feindaten) überlässt. Rohdaten werden von Katja Steinkamp nicht herausgegeben und sind nicht käuflich zu erwerben. Die Übergabe der Bilddateien erfolgt im jpeg-Format.

6. Eine Namensnennung des Urhebers (Katja Steinkamp) muss in jedem Fall immer erfolgen. Siehe auch Urheberrechtsgesetz (UrhG) §13.

7. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von Katja Steinkamp nicht zu vertreten sind: u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.

8. Corona-Virus: Wird die Hochzeit / das Event / das Fotoshooting seitens des Auftraggebers abgesagt, z. B. aus Angst vor einer Ansteckung oder Verbreitung, müssen die Kosten zu 100% von dem Auftraggeber / Brautpaar / Event-Veranstalter getragen werden. Wird die Veranstaltung / Leistung jedoch von behördlicher Seite abgesagt, kommt es ganz auf den Grund und die Region an. Die Anzahlung kann von dem Fotografen, Katja Steinkamp, als Stornogebühren, Aufwandsentschädigung sowie Terminblockung einbehalten werden soweit der Auftrag nicht mit einer anderen Leistung von Katja Steinkamp kompensiert werden kann.

9. Fällt aus Gründen, die Katja Steinkamp nicht zu vertreten hat, ein fest gebuchter Fototermin aus und/ oder wurde bereits eine Anzahlung getätigt und kann dieser Ausfall nicht mit einem anderen Auftrag kompensiert werden, so hat Katja Steinkamp ein Anrecht auf mindestens 50 % des vereinbarten Gesamthonorars des Auftrages. Die Anzahlung wird als Bearbeitungsaufwand sowie als Terminreservierung anerkannt, die als Entschädigung von Katja Steinkamp behalten wird. Wird ein angefangener Auftrag aus von Katja Steinkamp nicht zu vertretenden Gründen nicht fertig gestellt, so steht ihr das volle Honorar von 100 % des Gesamtauftrages zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung von Katja Steinkamp begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.

10. Bei Hochzeiten und anderen Events behält sich die Fotografin, Katja Steinkamp, vor eine Anzahlung von 20 % bis 50 % des Gesamtbetrages einzufordern. Diese muss nach Erhalt der Rechnung binnen 14 Tage auf das auf der Rechnung genannte Konto eingehen. Bei bereits gebuchten Hochzeiten hat der Kunde einen Anspruch auf ein kostenloses Hochzeitsvorgespräch, in denen die Wünsche des Brautpaares besprochen werden. Wird die Fotografin, Katja Steinkamp, trotz eines ausführlichen Vorgespräches nicht gebucht, ist eine Aufwandsentschädigung i. H. v. 50,00 EUR pro angefangene Stunde für Katja Steinkamp von dem Brautpaar zu tragen.

11. Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus von Katja Steinkamp nicht zu vertretenden Gründen wesentlich überschritten, kann sie eine Honorarerhöhung in angemessenem Verhältnis verlangen.

12. Beanstandungen, gleich welcher Art, kann der Auftraggeber nur innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Aufnahmen geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Fotografien als auftragsgemäß angenommen. Ausgenommen hiervon sind nicht offensichtliche Mängel, für deren Geltendmachung eine Frist von einem Jahr gilt.

13. Mängel oder Fehler der gelieferten Fotografien werden nach der Wahl des Fotografen durch Nachbesserung, Wandlung oder Minderung abgestellt. Gelingt Katja Steinkamp eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht, kann der Kunde unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche – gleich welcher Art und Weise und aus welchem Rechtsgrund – nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Auftrages oder Herabsetzung des Honorars in angemessener Höhe verlangen, wenn Katja Steinkamp eine zweite Möglichkeit zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung mit einer Frist von mindestens 6 Wochen gegeben wurde. Die Fotografin haftet nicht – soweit gesetzlich zulässig – für Mangelfolgeschäden.

14. Farbliche Abweichungen in geringem Umfang sind bei Nachbestellungen technisch bedingt nicht zu vermeiden und begründen keinen Reklamationsanspruch.

15. Katja Steinkamp haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten. Katja Steinkamp ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobücher, Ausdrucke, etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller, etc. zu beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

16. Wird Katja Steinkamp die freie Gestaltung eines Auftrages ausdrücklich überlassen, sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, der Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten optisch-technischen fotografischen Mittel ausgeschlossen.

17. Katja Steinkamp archiviert die Bilddaten der Aufnahmen für ein Jahr, nur in dieser Zeit können Nachbestellungen erfolgen. Falls Bilddaten in dem Archiv vorzeitig durch technische Defekte oder höhere Gewalt unlesbar werden, ist Katja Steinkamp nicht haftbar.

18. Katja Steinkamp behält sich vor, die Materialpreise aufgrund veränderter Gestehungskosten jederzeit anzupassen. Anfahrtskosten können durch steigende Benzinpreise der aktuellen Situation angepasst werden und werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

19. Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen (wenn nichts anderes auf der Rechnung mit Katja Steinkamp vereinbart). 15 Tage nach Zugang der Rechnung gerät der Auftraggeber bei Nichtbezahlung automatisch in Verzug. Die Ware (fertige Bilder) wird erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages an den Auftraggeber herausgegeben.

20. Übersteigt die voraussichtliche Rechnungssumme den Betrag von 5.000 Euro, so ist Katja Steinkamp gegebenenfalls berechtigt, noch vor Inangriffnahme der Arbeiten eine Akontozahlung in Höhe von 40 % zu verlangen.

21. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist, soweit rechtlich zulässig Osnabrück. Katja Steinkamp ist berechtigt auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages gültig. Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht.

22. Der Auftraggeber haftet für Ansprüche Dritter, die sich aus der Verwendung der Fotos ergeben. Diese AGB gelten ab dem 01.01.2022, alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.